Finanzen

BGH: Stornierung von Flugbuchungen kann ausgeschlossen werden

Lufthansa-Maschinen am Flughafen
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Fluggesellschaft müssen ihren Passagieren bei Stornierung nicht den vollen Flugpreis zurückerstatten - wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung gibt. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Dienstag (Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17).
Im konkreten Fall hatten die Kläger von der Lufthansa die Erstattung des gezahlten Flugpreises verlangt, obwohl die Bedingungen folgenden Satz enthielten: "Die Stornierung der Tickets ist nicht möglich". Die Kläger waren der Ansicht, dass eine solche Regelung ungültig sei. Hätten die Richter dies auch so gesehen, wäre das Geschäftsmodell vieler Airlines infrage gestellt worden. Doch schon das Amtsgericht und das Landgericht Köln hatten der Lufthansa in den Vorinstanzen Recht gegeben und die Vertragsfreiheit gestärkt.
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