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Niedersachsen: Tötung von 560.000 gesunden Putenküken war rechtens

GDN - Die Tötung von fast 560.000 gesunden Putenküken bleibt für eine Reihe von Brütereien in Niedersachsen ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat die Ermittlungen eingestellt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Montagsausgabe).
Die Unternehmen hatten die gesunden Tiere auf dem Höhepunkt des Vogelgrippeausbruchs im Winter 2016/2017 vergast oder geschreddert. Die Küken konnten aufgrund von Beschränkungen nicht wie geplant ins Ausland exportiert werden. Hierzulande fehlte es an Ställen zur Aufzucht. Die Brütereien töteten die Tiere und beriefen sich dabei auf den sogenannten "vernünftigen Grund", den das Tierschutzgesetz für die Tötung von Wirbeltieren einfordert. Den Betrieben wäre ansonsten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Der damalige Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hegte Zweifel an dieser Begründung und ließ die Staatsanwaltschaft einschalten. Nach mehrmonatigen Ermittlungen bestätigt die Anklagebehörde jetzt allerdings die Rechtsauffassung der Unternehmen. Wirtschaftliche Nachteile entsprächen einem gesetzlich geforderten vernünftigen Grund.
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