Politik

Wohngipfel-Papier: Länder-Verpflichtung gegen Zweckentfremdung

Hochhaussiedlung Gropiusstadt in Berlin-Neukölln
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Länder sollen sich verpflichten, Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau künftig nur noch für diesen Zweck auszugeben. "Die vom Bund für den Zeitraum 2020 bis 2021 zur Verfügung gestellten Mittel werden dabei von den Ländern in vollem Umfang zweckentsprechend eingesetzt, insbesondere für die Förderung von Investitionen in den Neubau und Maßnahmen im Bestand sowie die Modernisierung von sozialgebundenem Wohnraum für Mieter und selbstnutzende Eigentümer", heißt im Entwurf des Beschlusspapiers für den Wohngipfel am Freitag kommender Woche, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Samstagausgaben berichten.
Details sollten in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geregelt werden. In der Vergangenheit war wiederholt der Vorwurf laut geworden, die Länder würden die Mittel für Sozialwohnungen zum Teil zweckentfremden. Laut Papier bekräftigt der Bund seine Finanzzusagen für den sozialen Wohnungsbau. Die Länder sollen dafür Finanzhilfen von jeweils zwei Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 erhalten. Die entsprechenden Mittel für 2019 will der Bund um 500 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro aufstocken. Öffentliche Liegenschaften sollen verstärkt für Sozialwohnungen genutzt werden. "Bund, Länder und Kommunen werden Grundstücke verbilligt für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus abgeben", heißt es in dem Entwurf. Die Beschlussvorlage nimmt auch die Zusage der Großen Koalition auf, die Voraussetzungen für den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen zu schaffen. Dazu soll auch das Baukindergeld, das ab dem 18. September beantragt werden kann, einen Beitrag leisten – ebenso wie die geplante steuerliche Sonderabschreibung für freifinanzierten Neubau von Mietwohnungen. Laut Papier ist auch eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen geplant, die Baustandards und Normen auf das notwendige Maß begrenzen soll..
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