Technik

Industrie will nicht länger auf schnelles Internet warten

Smartphone-Nutzerin
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die deutsche Wirtschaft sorgt sich, dass der Ausbau des schnellen Internets und der Aufbau des neuen Mobilfunkstandards 5G in den Mühlen der Politik zerrieben werden. In einem Appell an die Bundesregierung fordert der Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, die beteiligten Ministerien deshalb zu einer besseren Zusammenarbeit auf.
Es müsse "eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Ministerien und dem Bundeskanzleramt erfolgen", heißt es in einem Positionspapier, das am Mittwoch auf einer Konferenz der Verbände BDI und DIHK veröffentlicht werden soll und über das die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochsausgabe) berichtet. An der Veranstaltung nehmen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) und der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Wilhelm Eschweiler, teil. Konkret fordert der BDI, dass die Politik Gutscheine an kleine und mittelgroße Unternehmen ausgeben soll, mit denen diese bei den Telekommunikationskonzernen den Anschluss an das Gigabit-Netz mit Surfgeschwindigkeiten von bis zu 1.000 Megabit je Sekunde einfordern können. "Viel effektiver als ein in der Umsetzung extrem aufwändiger Rechtsanspruch wäre eine gezielte Anreizpolitik zur Erreichung eines flächendeckenden Zugangs zum schnellen Internet", heißt es in dem Positionspapier. "Nachfrageförderung in Form von wie auch immer ausgestalteten Gigabit-Vouchern könnte beispielsweise ein sinnvolles Instrument sein." Vorbild sind die britischen "Gigabit Broadband Voucher". Die Zahl der schnellen Internetanschlüsse sei dadurch in Großbritannien deutlich gestiegen, heißt es im Verband. Mit Blick auf die anstehende Versteigerung der Lizenzen für den Mobilfunkstandard 5G fordert der BDI: "Die Frequenzvergabe darf nicht primär auf eine Maximierung der Auktionserlöse ausgerichtet sein." Die Unternehmen brauchten auch noch Geld für den Ausbau der Netze.
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